Einsatzgebiet · Brandenburg
Umweltbaubegleitung und Baumschutz in Brandenburg
In Brandenburg prägen lange Trassen, Alleen und Wege abseits der Städte die Baustellen. Alleen sind dort gesetzlich geschützt. CuraNatura begleitet Bauvorhaben in Brandenburg und im Berliner Umland, bei Bedarf auch überregional, mit einem Begehungstakt nach Bauabschnitt.

Alleenschutz
Alleen sind in Brandenburg gesetzlich geschützt
Nach § 17 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes dürfen Alleen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden. Ausnahmen lässt das Gesetz nur aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit zu, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren. Davon zu unterscheiden sind Befreiungen nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes. Für Leitungs- und Wegebau entlang einer Allee zählt deshalb der Wurzelbereich jedes einzelnen Baums.
Welche Bäume außerhalb von Alleen geschützt sind, regeln örtliche Satzungen und Verordnungen. Gemeinden können geschützte Landschaftsbestandteile nach § 8 Absatz 2 des Gesetzes durch Satzung unter Schutz stellen.
Stand Oktober 2026
Regelwerk
R SBB auf Brandenburger Straßen
Brandenburg hat die R SBB 2023 für Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Für Straßen der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden wird ihre Anwendung empfohlen. Was die Richtlinien regeln, steht im Ratgeber Baumschutz auf Baustellen.
Einsatzgebiet
Von Berlin bis in die Fläche
Berlin
Straßenbäume, Sondernutzung des Straßenlandes und dichte Bebauung.
Berliner Umland
Übergang zwischen Stadt und Land, teils lange Anfahrtswege je Bauabschnitt.
Brandenburg
Lange Trassen, Alleen und Wege abseits der Stadt.
Bei Bedarf überregional
Für größere Infrastrukturprojekte auch außerhalb der Region.
Fragen und Antworten
Fragen zu Brandenburg
Sind Alleen in Brandenburg geschützt?
Ja. Nach § 17 BbgNatSchAG dürfen Alleen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden.
Gelten die R SBB in Brandenburg auch für Gemeindestraßen?
Eingeführt sind sie für Bundes- und Landesstraßen. Für Straßen der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden empfiehlt das Land ihre Anwendung.
Quellen, abgerufen am 04.10.2026
- Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG), BRAVORS
- R SBB 2023, Einführung im Land Brandenburg (BRAVORS)
Maßgeblich sind jeweils der amtliche Wortlaut und die Auflagen im Einzelfall.
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