Zum Inhalt springen
Projekt anfragen

Einsatzgebiet · Berlin

Umwelt­bau­begleitung und öko­logische Bau­begleitung in Berlin

In Berlin stehen Straßenbäume dicht an Leitungs- und Glasfasertrassen. Ob eine ökologische Baubegleitung nötig ist, entscheidet das Fachamt für Straßengrün des Bezirks; das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf etwa verlangt sie bei größeren Bauarbeiten in direkter Nähe zu Straßenbaumstandorten. CuraNatura begleitet Baumaßnahmen in Berlin mit Schwerpunkt Baumschutz.

Stammschutz aus Holz und abgesperrter Wurzelbereich an einem Straßenbaum

Baumschutzverordnung

Welche Bäume in Berlin geschützt sind

Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Laubbäume und die Waldkiefer, von den Obstbäumen aber nur Walnuss und Türkische Baumhasel, jeweils ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 1,30 m Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm 50 cm Umfang erreicht. Auch kleinere Bäume sind geschützt, wenn sie als Ersatzpflanzung gesetzt wurden oder nach einem Bebauungs- oder Landschaftsplan zu erhalten sind. Ausnahmen, etwa für Bäume in Wäldern und öffentlichen Grünanlagen, regelt ebenfalls § 2 der Verordnung. Straßenbäume betreuen die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke.

Stand Oktober 2026

Berliner Praxis

Was Berliner Behörden bei Baumaßnahmen erwarten

Ökologische Baubegleitung

Ob sie nötig ist, entscheidet das Fachamt für Straßengrün des Bezirks. Was sie umfasst

Baumfachliche Begleitung

Die Senatsverwaltung hält sie bei Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen für erforderlich.

Regelwerke

Genannt werden unter anderem DIN 18920, R SBB 2023, ZTV A-StB 12 und die Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes.

Kronenbereich

Die Berliner Auflagen untersagen Aufgrabungen im Kronenbereich grundsätzlich. Er reicht bis zur Kronentraufe plus 1,50 m, bei Säulenform 5 m.

Fragen und Antworten

Fragen zu Berlin

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Berlin geschützt?

In der Regel ab 80 cm, gemessen in 1,30 m Höhe oder bei tieferem Kronenansatz direkt darunter. Das gilt für Laubbäume und die Waldkiefer, von den Obstbäumen nur für Walnuss und Türkische Baumhasel. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm mit 50 cm Umfang. Kleinere Bäume sind geschützt, wenn sie Ersatzpflanzungen sind oder nach einem Bebauungs- oder Landschaftsplan erhalten werden müssen.

Wer ist in Berlin für Straßenbäume zuständig?

Die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke. Mit ihnen wird die ökologische Baubegleitung regelmäßig abgestimmt.

Kontakt

Projekt anfragen

Mit Ort, Art des Bauvorhabens, Zeitraum und gewünschter Leistung entsteht kurzfristig ein Angebot. Vorhandene Unterlagen lassen sich direkt anhängen.