Einsatzgebiet · Berlin
Umweltbaubegleitung und ökologische Baubegleitung in Berlin
In Berlin stehen Straßenbäume dicht an Leitungs- und Glasfasertrassen. Ob eine ökologische Baubegleitung nötig ist, entscheidet das Fachamt für Straßengrün des Bezirks; das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf etwa verlangt sie bei größeren Bauarbeiten in direkter Nähe zu Straßenbaumstandorten. CuraNatura begleitet Baumaßnahmen in Berlin mit Schwerpunkt Baumschutz.

Baumschutzverordnung
Welche Bäume in Berlin geschützt sind
Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Laubbäume und die Waldkiefer, von den Obstbäumen aber nur Walnuss und Türkische Baumhasel, jeweils ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 1,30 m Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm 50 cm Umfang erreicht. Auch kleinere Bäume sind geschützt, wenn sie als Ersatzpflanzung gesetzt wurden oder nach einem Bebauungs- oder Landschaftsplan zu erhalten sind. Ausnahmen, etwa für Bäume in Wäldern und öffentlichen Grünanlagen, regelt ebenfalls § 2 der Verordnung. Straßenbäume betreuen die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke.
Stand Oktober 2026
Berliner Praxis
Was Berliner Behörden bei Baumaßnahmen erwarten
Ökologische Baubegleitung
Ob sie nötig ist, entscheidet das Fachamt für Straßengrün des Bezirks. Was sie umfasst
Baumfachliche Begleitung
Die Senatsverwaltung hält sie bei Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen für erforderlich.
Regelwerke
Genannt werden unter anderem DIN 18920, R SBB 2023, ZTV A-StB 12 und die Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes.
Kronenbereich
Die Berliner Auflagen untersagen Aufgrabungen im Kronenbereich grundsätzlich. Er reicht bis zur Kronentraufe plus 1,50 m, bei Säulenform 5 m.
Fragen und Antworten
Fragen zu Berlin
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Berlin geschützt?
In der Regel ab 80 cm, gemessen in 1,30 m Höhe oder bei tieferem Kronenansatz direkt darunter. Das gilt für Laubbäume und die Waldkiefer, von den Obstbäumen nur für Walnuss und Türkische Baumhasel. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm mit 50 cm Umfang. Kleinere Bäume sind geschützt, wenn sie Ersatzpflanzungen sind oder nach einem Bebauungs- oder Landschaftsplan erhalten werden müssen.
Wer ist in Berlin für Straßenbäume zuständig?
Die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke. Mit ihnen wird die ökologische Baubegleitung regelmäßig abgestimmt.
Quellen, abgerufen am 04.10.2026
- Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO), Wortlaut bei umwelt-online
- Ausführungsvorschriften zu § 12 Berliner Straßengesetz mit den Auflagen zum Schutz der Straßenbäume, Amtsblatt Nr. 55 vom 20.12.2013
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Baumschutz bei Bauvorhaben
- Senatsverwaltung Berlin: Schutz von Bäumen im Straßenland
Maßgeblich sind jeweils der amtliche Wortlaut und die Auflagen im Einzelfall.
Kontakt
Projekt anfragen
Mit Ort, Art des Bauvorhabens, Zeitraum und gewünschter Leistung entsteht kurzfristig ein Angebot. Vorhandene Unterlagen lassen sich direkt anhängen.