Ratgeber
Baumschutz auf Baustellen nach DIN 18920 und R SBB
Baumschutz auf der Baustelle bedeutet, Stamm, Krone und Wurzelbereich vor Schäden durch Graben, Befahren, Lagern und Anfahren zu bewahren. Maßgeblich sind die DIN 18920 und die R SBB 2023, die Ende 2023 die RAS-LP 4 abgelöst haben. Schäden entstehen dabei im Alltag der Baustelle, etwa wenn im Wurzelbereich gefahren, gelagert oder gegraben wird.

Regelwerke
Was DIN 18920 und R SBB regeln
Wer heute noch ausschließlich mit der RAS-LP 4 arbeitet, arbeitet nach einem abgelösten Regelwerk.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Die Norm beschreibt, wie Bäume und Vegetationsflächen während der Bauausführung zu schützen sind. Seit Juni 2026 gilt die überarbeitete Ausgabe DIN 18920:2026-06, sie ersetzt die Ausgabe von Juli 2014. Neu aufgenommen sind ein Abschnitt mit Begriffen und ein Abschnitt zu Voruntersuchungen, dazu kommt die Trennung in Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensminimierung. Der Abschnitt zu den Risiken für Bäume und Pflanzenbestände wurde präzisiert.
R SBB 2023
Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Das Bundesverkehrsministerium hat sie mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2023 vom 27.12.2023 bekannt gegeben. Sie ersetzen die RAS-LP 4 von 1999 und konkretisieren die DIN 18920 für den Straßenbau.
Stand Oktober 2026
Wurzelbereich
Wie groß der Wurzelbereich eines Baums ist
Nach den Berliner Auflagen zum Schutz der Straßenbäume reicht der geschützte Kronenbereich bis zur Kronentraufe plus 1,50 m, bei Säulenform 5 m, jeweils nach allen Seiten. Die DIN 18920 von 2014 nannte für den Wurzelbereich dieselben Maße. In diesem Bereich liegen die Wurzeln, die den Baum versorgen und halten. Befahren, Lagern, Auffüllen und Verdichten schaden ihnen, auch wenn am Stamm nichts zu sehen ist.
Aufgrabungen sind dort nach den Berliner Auflagen grundsätzlich untersagt. Ist das im Einzelfall nicht einzuhalten, muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden. Dann gilt ein Mindestabstand der Baugrubenwand zur Stammaußenkante von 2,50 m.
Schutzmaßnahmen
Die drei wichtigsten Schutzmaßnahmen

Schutzzaun um den Wurzelbereich
Ein ortsfester Zaun hält Fahrzeuge, Material und Aushub aus dem Wurzelbereich heraus. Die DIN 18920 nennt dafür eine Mindesthöhe von 2 m. Der Zaun steht vor Baubeginn und bleibt bis zum Schluss.

Stammschutz, wo kein Zaun möglich ist
Gepolsterte Holzbohlen schützen den Stamm vor Anfahren und Anlehnen. Sie werden nicht auf die Wurzelanläufe gesetzt, damit dort keine neuen Schäden entstehen.

Gräben im Wurzelbereich
Aufgrabungen im Wurzelbereich werden möglichst vermieden. Wo sie nötig sind, wird wurzelschonend gearbeitet, etwa in Handarbeit oder mit dem Saugbagger. Freigelegte Wurzeln werden geschützt.
In der Praxis
Wo auf der Baustelle Schäden entstehen
Zufahrten und Baustraßen
Befahren verdichtet den Boden über den Wurzeln. Ein Schutzzaun hält Fahrzeuge fern.
Lagerflächen
Material und Aushub gehören außerhalb der Schutzzonen.
Arbeiten in der Krone
Anfahrschutz und Schnittmaßnahmen werden fachlich begleitet.
Grabenführung
Trassen werden um Wurzelbereiche herumgeführt, wo es möglich ist.
Welche Bäume rechtlich geschützt sind, regeln Berlin und Brandenburg unterschiedlich. Die Begleitung vor Ort übernimmt die baumschutzfachliche Baubegleitung.
Quellen, abgerufen am 04.10.2026
- DIN 18920:2026-06 bei DIN Media
- DIN 18920, Überblick beim FORUM VERLAG
- Ausführungsvorschriften zu § 12 Berliner Straßengesetz mit den Auflagen zum Schutz der Straßenbäume, Amtsblatt Nr. 55 vom 20.12.2013
- R SBB 2023, Einführung im Land Brandenburg (BRAVORS)
- Senatsverwaltung Berlin: Schutz von Bäumen im Straßenland
Maßgeblich sind jeweils der amtliche Wortlaut und die Auflagen im Einzelfall.
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