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Ratgeber

Baumschutz auf Baustellen nach DIN 18920 und R SBB

Baumschutz auf der Baustelle bedeutet, Stamm, Krone und Wurzelbereich vor Schäden durch Graben, Befahren, Lagern und Anfahren zu bewahren. Maßgeblich sind die DIN 18920 und die R SBB 2023, die Ende 2023 die RAS-LP 4 abgelöst haben. Schäden entstehen dabei im Alltag der Baustelle, etwa wenn im Wurzelbereich gefahren, gelagert oder gegraben wird.

Allee mit alten Bäumen und schmalem Leitungsgraben

Regelwerke

Was DIN 18920 und R SBB regeln

Wer heute noch ausschließlich mit der RAS-LP 4 arbeitet, arbeitet nach einem abgelösten Regelwerk.

DIN 18920

Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Die Norm beschreibt, wie Bäume und Vegetationsflächen während der Bauausführung zu schützen sind. Seit Juni 2026 gilt die überarbeitete Ausgabe DIN 18920:2026-06, sie ersetzt die Ausgabe von Juli 2014. Neu aufgenommen sind ein Abschnitt mit Begriffen und ein Abschnitt zu Voruntersuchungen, dazu kommt die Trennung in Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensminimierung. Der Abschnitt zu den Risiken für Bäume und Pflanzenbestände wurde präzisiert.

R SBB 2023

Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Das Bundesverkehrsministerium hat sie mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2023 vom 27.12.2023 bekannt gegeben. Sie ersetzen die RAS-LP 4 von 1999 und konkretisieren die DIN 18920 für den Straßenbau.

Stand Oktober 2026

Wurzelbereich

Wie groß der Wurzelbereich eines Baums ist

Nach den Berliner Auflagen zum Schutz der Straßenbäume reicht der geschützte Kronenbereich bis zur Kronentraufe plus 1,50 m, bei Säulenform 5 m, jeweils nach allen Seiten. Die DIN 18920 von 2014 nannte für den Wurzelbereich dieselben Maße. In diesem Bereich liegen die Wurzeln, die den Baum versorgen und halten. Befahren, Lagern, Auffüllen und Verdichten schaden ihnen, auch wenn am Stamm nichts zu sehen ist.

Aufgrabungen sind dort nach den Berliner Auflagen grundsätzlich untersagt. Ist das im Einzelfall nicht einzuhalten, muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden. Dann gilt ein Mindestabstand der Baugrubenwand zur Stammaußenkante von 2,50 m.

Schutzmaßnahmen

Die drei wichtigsten Schutzmaßnahmen

Bauzaun um den Kronenbereich eines großen Baums

Schutzzaun um den Wurzelbereich

Ein ortsfester Zaun hält Fahrzeuge, Material und Aushub aus dem Wurzelbereich heraus. Die DIN 18920 nennt dafür eine Mindesthöhe von 2 m. Der Zaun steht vor Baubeginn und bleibt bis zum Schluss.

Stammschutz aus senkrechten Holzbohlen mit Spannbändern

Stammschutz, wo kein Zaun möglich ist

Gepolsterte Holzbohlen schützen den Stamm vor Anfahren und Anlehnen. Sie werden nicht auf die Wurzelanläufe gesetzt, damit dort keine neuen Schäden entstehen.

Offener Graben neben dem Wurzelbereich eines Straßenbaums

Gräben im Wurzelbereich

Aufgrabungen im Wurzelbereich werden möglichst vermieden. Wo sie nötig sind, wird wurzelschonend gearbeitet, etwa in Handarbeit oder mit dem Saugbagger. Freigelegte Wurzeln werden geschützt.

In der Praxis

Wo auf der Baustelle Schäden entstehen

Zufahrten und Baustraßen

Befahren verdichtet den Boden über den Wurzeln. Ein Schutzzaun hält Fahrzeuge fern.

Lagerflächen

Material und Aushub gehören außerhalb der Schutzzonen.

Arbeiten in der Krone

Anfahrschutz und Schnittmaßnahmen werden fachlich begleitet.

Grabenführung

Trassen werden um Wurzelbereiche herumgeführt, wo es möglich ist.

Welche Bäume rechtlich geschützt sind, regeln Berlin und Brandenburg unterschiedlich. Die Begleitung vor Ort übernimmt die baumschutzfachliche Baubegleitung.

Kontakt

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Mit Ort, Art des Bauvorhabens, Zeitraum und gewünschter Leistung entsteht kurzfristig ein Angebot. Vorhandene Unterlagen lassen sich direkt anhängen.