Zum Inhalt springen
Projekt anfragen

Leistung · ÖBB

Öko­logische Bau­begleitung (ÖBB) in Berlin und Brandenburg

Ökologische Baubegleitung (ÖBB) ist in Berlin der Begriff, den Bezirksämter und die Regelungen zur Sondernutzung des Straßenlandes für die Begleitung von Baumaßnahmen an Straßenbäumen verwenden. Sie umfasst Vorbereitung, Kontrolle, Dokumentation und eine abschließende Bewertung im Hinblick auf den Baumschutz. Inhaltlich liegt sie nah an der Umweltbaubegleitung.

Offener Graben neben dem Wurzelbereich eines Straßenbaums

Umfang

Was die ÖBB in Berlin umfasst

So beschreiben es die Berliner Auflagen zur ökologischen Baubegleitung bei Sondernutzungen des Straßenlandes. Ob eine ökologische Baubegleitung nötig ist, entscheidet dort das für das Straßengrün zuständige Fachamt des Bezirks.

Vorbereitung

Sichtung der Auflagen und des Baumbestands vor Baubeginn.

Kontrolle

Regelmäßige Termine während der Bauausführung.

Zusätzliche Maßnahmen

Festlegung weiterer Maßnahmen, wenn die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.

Dokumentation

Fotos und Protokolle je Begehung.

Abschließende Bewertung

Zusammenfassung am Ende der Maßnahme im Hinblick auf den Baumschutz.

Ökologische Baustellenbegleitung

So sieht die ÖBB im Bauablauf aus

Abstimmung mit dem Amt

Regelmäßige Abstimmung mit dem zuständigen Straßen- und Grünflächenamt gehört dazu.

Schutz vor Ort prüfen

Schutzzäune, Stammschutz, Lagerflächen und Zufahrten werden bei jeder Begehung kontrolliert.

Zusätzliche Maßnahmen

Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, werden weitere festgelegt und dokumentiert.

Der Unterschied zu UBB und BaumBB steht im Vergleich der Begriffe.

Fragen und Antworten

Fragen zur ÖBB

Wann verlangen Berliner Bezirksämter eine ökologische Baubegleitung?

Nach Angabe des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf dann, wenn größere Bauarbeiten in direkter Nähe zu Straßenbaumstandorten durchgeführt werden. Maßgeblich sind die Auflagen im Einzelfall.

Welche Qualifikation verlangen Berliner Behörden für die ökologische Baubegleitung?

Die Berliner Auflagen zur Sondernutzung des Straßenlandes sprechen von externen Baumsachverständigen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verlangt ausdrücklich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Welche Anforderung im einzelnen Verfahren gilt, steht in den Auflagen und wird vor der Beauftragung geklärt.

Wer trägt die Kosten der ökologischen Baubegleitung?

Nach Angabe des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf die Verursachenden, also in der Regel der Bauherr oder das beauftragte Unternehmen.

Kontakt

Projekt anfragen

Mit Ort, Art des Bauvorhabens, Zeitraum und gewünschter Leistung entsteht kurzfristig ein Angebot. Vorhandene Unterlagen lassen sich direkt anhängen.