Leistung · ÖBB
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) in Berlin und Brandenburg
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) ist in Berlin der Begriff, den Bezirksämter und die Regelungen zur Sondernutzung des Straßenlandes für die Begleitung von Baumaßnahmen an Straßenbäumen verwenden. Sie umfasst Vorbereitung, Kontrolle, Dokumentation und eine abschließende Bewertung im Hinblick auf den Baumschutz. Inhaltlich liegt sie nah an der Umweltbaubegleitung.

Umfang
Was die ÖBB in Berlin umfasst
So beschreiben es die Berliner Auflagen zur ökologischen Baubegleitung bei Sondernutzungen des Straßenlandes. Ob eine ökologische Baubegleitung nötig ist, entscheidet dort das für das Straßengrün zuständige Fachamt des Bezirks.
Vorbereitung
Sichtung der Auflagen und des Baumbestands vor Baubeginn.
Kontrolle
Regelmäßige Termine während der Bauausführung.
Zusätzliche Maßnahmen
Festlegung weiterer Maßnahmen, wenn die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
Dokumentation
Fotos und Protokolle je Begehung.
Abschließende Bewertung
Zusammenfassung am Ende der Maßnahme im Hinblick auf den Baumschutz.
Ökologische Baustellenbegleitung
So sieht die ÖBB im Bauablauf aus
Abstimmung mit dem Amt
Regelmäßige Abstimmung mit dem zuständigen Straßen- und Grünflächenamt gehört dazu.
Schutz vor Ort prüfen
Schutzzäune, Stammschutz, Lagerflächen und Zufahrten werden bei jeder Begehung kontrolliert.
Zusätzliche Maßnahmen
Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, werden weitere festgelegt und dokumentiert.
Der Unterschied zu UBB und BaumBB steht im Vergleich der Begriffe.
Fragen und Antworten
Fragen zur ÖBB
Wann verlangen Berliner Bezirksämter eine ökologische Baubegleitung?
Nach Angabe des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf dann, wenn größere Bauarbeiten in direkter Nähe zu Straßenbaumstandorten durchgeführt werden. Maßgeblich sind die Auflagen im Einzelfall.
Welche Qualifikation verlangen Berliner Behörden für die ökologische Baubegleitung?
Die Berliner Auflagen zur Sondernutzung des Straßenlandes sprechen von externen Baumsachverständigen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verlangt ausdrücklich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Welche Anforderung im einzelnen Verfahren gilt, steht in den Auflagen und wird vor der Beauftragung geklärt.
Wer trägt die Kosten der ökologischen Baubegleitung?
Nach Angabe des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf die Verursachenden, also in der Regel der Bauherr oder das beauftragte Unternehmen.
Quellen, abgerufen am 04.10.2026
- Ausführungsvorschriften zu § 12 Berliner Straßengesetz mit den Auflagen zum Schutz der Straßenbäume, Amtsblatt Nr. 55 vom 20.12.2013
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Baumschutz bei Bauvorhaben
- Senatsverwaltung Berlin: Schutz von Bäumen im Straßenland
Maßgeblich sind jeweils der amtliche Wortlaut und die Auflagen im Einzelfall.
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